Erfolg für Jörg Kachelmann

Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Im Zusammenhang mit einer Buchveröffentlichung der Eheleute Kachelmann hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim noch nach dem Freispruch in dem gegen Kachelmann geführten Strafverfahren in einer in der Sendung STERN-TV wiedergegebenen Presseerklärung behauptet, DNA-Anhaftungen an einem angeblichen Tatmesser stammten von Kachelmann. Kachelmann hatte die Staatsanwaltschaft außergerichtlich aufgefordert, diese unwahre Äußerung nicht zu wiederholen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, was die Staatsanwaltschaft verweigerte.

Kachelmann erhob – vertreten durch hannover-contex-Kunde Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinze (Hannover) – Unterlassungsklage gegen das Land Baden-Württemberg. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab Kachelmann in der heutigen Verhandlung (Aktenzeichen 1 S 191/17) Recht. Die Äußerung sei unwahr und daher rechtswidrig und verletze den Kläger in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Aufgrund der daraus folgenden Wiederholungsgefahr stehe Kachelmann der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu. Der zuständige Senat empfahl der Staatsanwaltschaft unter Beachtung dieser rechtlichen Bewertung durch das Gericht, die geforderte Unterlassungserklärung zur Erledigung des Rechtsstreits abzugeben, was diese sodann auch tat und sich zu Protokoll des Gerichts verbindlich verpflichtete, diese Erklärung zukünftig nicht zu wiederholen.

Jörg Kachelmann zum Urteil: „Es haben damals so viele Leute gelogen, von der Falschbeschuldigerin über weite Teile der Medien bis zur Staatsanwaltschaft. Letzteres ist nun aus der Welt geschafft worden und ich bin der Staatsanwaltschaft Mannheim dankbar für diesen richtigen Schritt, der mir – nach der wichtigen zivilrechtlichen Verurteilung der Falschbeschuldigerin im letzten Jahr durch das OLG Frankfurt am Main – zusätzlich Vertrauen in die Justiz zurückgibt.“

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert