Umsätze von Fahrschulen umsatzsteuerfrei?

Verfahren mit bundesweiter Bedeutung

Nun ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Zug: Im Streit um die Umsatzsteuer-Befreiung von Fahrschulen hat der Bundesfinanzhof das Verfahren an den EuGH weitergereicht. Sollte der EuGH die Einschätzung des Klägers teilen, hätte das Urteil weitreichende Konsequenzen: Nicht nur künftig, auch auf die vergangenen vier bis sechs Jahre müsste das Land den mehr als 10 000 deutschen Fahrschulen die 19 Prozent erstatten. „Das dürften mindestens 500 Millionen Euro sein“, sagt der hannoversche Steuerberater und hannover-contex-Kunde Denis Hippke, der in dem Verfahren die A & G Fahrschulakademie aus Wolfenbüttel vertritt. „Man muss zudem kein Hellseher sein, dass sich in diesem hart umkämpften Markt der Wegfall der Umsatzsteuer auch auf den Endkunden positiv auswirken wird“, sagt Hippke.

Das Finanzgericht Niedersachsen hatte mit Urteil vom 26. Juni vergangen Jahres die Klage der Fahrschule abgewiesen. Diese hatte unter Berufung auf europäische Rechtsvorschriften die Umsatzsteuerfreiheit ihrer Umsätze geltend gemacht hatte. Private Schulen seien schließlich auch von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Das Finanzgericht war hingegen der Meinung, dass der Schwerpunkt der Ausbildung in der praktischen Beherrschung eines Kraftzeugs liegt und daher nicht mit Schul- oder Hochschulunterrricht vergleichbar sei.

Hiergegen erhob die Fahrschule im Herbst 2016 Revision beim Bundesfinanzhof (BFH). Der BFH teilt die Rechtsansicht des Finanzgerichtes Niedersachen aber offensichtlich nicht. Um letzte Gewissheit zu erlangen hat der BFH nunmehr in bemerkenswerter Geschwindigkeit mit einem gestern veröffentlichen Beschluss das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof verschiedene Zweifelsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es bleibt nun abzuwarten, wie der EuGH die nationale Situation in der BRD einschätzt. Sollte sich ergeben, wofür viel spricht, dass ein erhebliches Gemeinwohl Interesse an der sorgsamen Ausbildung von Fahrschülern besteht, wird sich der Kläger mit seiner Rechtsauffassung letztlich vor dem Bundesfinanzhof durchsetzen.

Die zu entscheidende Frage hat für die Fahrschulbranche bundesweit erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Es geht nicht nur um die künftige Besteuerung. Vielmehr können die bundesweit rund 10 000 Fahrschulen mit erheblichen Steuerrückzahlungen für die Vergangenheit rechnen. Je nach Lage des Einzelfalls kann es um etwa vier bis sechs Jahre handeln. Die Rückzahlungsansprüche, die gesetzlich zudem mit 6 Prozenzt verzinst werden, dürften sich auf deutlich mehr als 500 Millionen Euro summieren. Mit einer Entscheidung des EuGH ist nicht vor Ende des Jahres 2018 zu rechnen.

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