Gegen Vorverurteilung ankämpfen

Das Verhältnis zwischen staatlicher Gerichtsbarkeit und den Medien ist ein oftmals schwer gestörtes Verhältnis. Die Ermittlungen einerseits, die Berichterstattung, auch in den sozialen Medien, andererseits tun dem Verfahren und vor allem den Verdächtigen, Beschuldigten oder Angeklagten nicht gut. Im Handumdrehen werden Leben zerstört – nur, weil gegen jemanden ermittelt oder dieser angeklagt wird. Viele Medien sehen oder wollen nicht sehen, dass das erst einmal überhaupt nichts bedeutet.

Jüngster Fall zum Thema Verdachtsberichterstattung, Vorverurteilung und Unschuldsvermutung: Das Verfahren gegen den ehemaligen Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, der im Prozess um Korruption und Bestechlichkeit am Ende ohne Strafe blieb – das, was ihm widerfahren ist, wird ihn aber trotzdem den Rest seines Leben verfolgen.

„Man hat mir drei Jahre genommen, man hat mich wirtschaftlich ruiniert, man hat mir den Job genommen und der Stadt Regensburg ihren Oberbürgermeister – für nichts“, sagt Wolbergs. Dass das alles ungestraft bleiben solle, sei für ihn nicht nachvollziehbar. „Ich habe nie gelogen“, sagt Wolbergs, das habe er nun auch von einer unabhängigen Stelle – nämlich der Kammer am Landgericht – bestätigt bekommen. „Das ist eine große Erleichterung!“

Bei Verfahren gegen sich oder einen Mandaten sollte man daher von Beginn an entgegenwirken. Mit einer klaren Strategie und deutlichen Schritten, klaren Worten, pro-aktivem Handeln. Im Fall Wolbergs, in den großen Fällen wie Kachelmann oder Wulff – aber auch in vielen kleinen Fällen an jedem Tag vor deutschen Gerichten, in denen den Menschen durch die Öffentlichkeit trotz Unschuld oftmals ihre Lebensgrundlage entzogen wird.

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